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Selbstständige Tätigkeit

Worum geht es?

Eine freiberufliche Tätigkeit kann sich entweder aus der Art der Tätigkeit (z. B. unterrichtend, erzieherisch, etc.) oder aus dem erlernten und ausgeübten Beruf (z. B. Arzt/Ärztin, Physiotherapeut*in, etc.) ergeben. Freiberufler*innen haben gegenüber Gewerbetreibenden Vorteile im Steuerrecht.

Freiberufliche Tätigkeiten im Sport

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt (gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) vor, wenn entweder eine bestimmte Art der Tätigkeit oder ein bestimmter Beruf selbstständig ausgeübt wird. Darüber hinaus muss der/die Selbstständige aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sein.

Freiberufliche Tätigkeitsarten sind:

  • wissenschaftliche Tätigkeit
  • künstlerische Tätigkeit
  • schriftstellerische Tätigkeit
  • unterrichtende Tätigkeit
  • erzieherische Tätigkeit

Diese Tätigkeitsarten erfordern - im Gegensatz zu den freien Berufen (s. u.) - keine besondere Qualifikation, Qualität, staatliche Zulassung, Berufsaufsicht o. ä.

Für eine freiberufliche Mitarbeit bei Sportorganisationen kommen insbesondere schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten in Betracht.

Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn eigene Gedanken mit Mitteln der Sprache schriftlich niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z. B. als Autor*in für VIBSS-Online). Es ist nicht erforderlich, dass der Text einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Charakter hat.

Eine unterrichtende Tätigkeit ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in organisierter und institutionalisierter Form (z. B. Sport-, Gymnastik-, Reit-, Tanzunterricht).

Eine erzieherische Tätigkeit beinhaltet die körperliche, geistige und sittliche Formung junger Menschen mit dem Ziel der Persönlichkeitsbildung und Charakterschulung (z. B. als Betreuerin bei Jugendferienfreizeiten).

Freie Berufe sind die im Gesetz namentlich genannten sog. Katalogberufe und ähnliche Berufe. Katalogberufe sind z. B.:

  • Arzt/Ärztin
  • Rechts/-anwältin
  • Ingenieur*in
  • Architekt*in
  • Steuerberater*in
  • beratende*r Betriebswirt*in
  • Physiotherapeut*in
  • Journalist*in

An die sog. ähnlichen Berufe werden sehr hohe Anforderungen bezüglich der Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeit gestellt. Die Abgrenzung von einer gewerblichen Tätigkeit kann im Einzelfall sehr schwierig sein.

Die wesentlichen Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber einer gewerblichen Tätigkeit sind:

  • keine Gewerbesteuer
  • keine Bilanzierungspflicht, sondern generell (d. h. unabhängig von der Höhe des Umsatzes oder Gewinns) die Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer (d. h. die Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt wird nicht schon bei der Erbringung der Leistung fällig, sondern erst dann, wenn der Kunde bezahlt hat)

(Quellen: § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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