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Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Social Media-Anbieter

Machen Sie sich mich den AGBs der sozialen Medien vertraut!

Wenn Sie für Ihren Sportverein Social Media-Präsenzen (Facebook, Instagram, Twitter, YouTube & Co.) einrichten wollen, sollten Sie sich vorab mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Bestimmungen zum Datenschutz des jeweiligen Anbieters vertraut machen.

Bedenken Sie z.B., dass Sie den meisten Betreibern sozialer Netzwerke an den von Ihnen eingestellten Bildern, Texten und Informationen umfassende Nutzungsrechte einräumen. Bei einigen Anbietern, wie z.B. Facebook, erfährt man nicht wirklich, was mit den dort eingestellten Daten passiert.

Die Facebook-Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinien ermöglichen es Facebook z.B., das Surfverhalten seiner Nutzer auch über die Facebookseiten hinaus weiterzuverfolgen und auszuwerten.

Wenn Sie als Verein soziale Netzwerke auch über mobile Geräte, wie Smartphones oder Tablets per App nutzen, müssen Sie sich bewusst sein, dass sowohl der Betreiber wie auch Drittanbieter in der Regel Zugang zu sensiblen Daten erhalten, wie z.B. das Adressbuch oder auf dem Gerät befindliche Bilder.

Unser Tipp: Bevor Sie als Verein soziale Medien nutzen, lassen Sie sich individuell von einem auf IT-/Social Media-Recht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Dieser informiert Sie, auf welche juristischen Fallstricke man bei der Nutzung sozialer Medien achten muss. Oder kontaktieren Sie für erste Informationen zum Thema Social Media-Recht den VIBSS-ServiceCenter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB) unter 0203 – 7381 – 777 oder per E-Mail: VIBSS@lsb-nrw.de. Diese leiten Ihre Anfrage an vom LSB autorisierte Experten weiter.

Außerdem empfehlen wir einen Blick in unsere Infopapiere: