Der Erwerb oder die Anpachtung von bebauten oder unbebauten Grundstücken durch Sportvereine geschieht in der Regel zu dem Zweck, das jeweilige Grundstück durch Errichtung bzw. Erweiterung von bedarfsgerechten Sportanlagen im größtmöglichen Rahmen für die Vereinsarbeit zu nutzen.
Der Erwerb oder die Anpachtung von bebauten oder unbebauten Grundstücken durch Sportvereine geschieht in der Regel zu dem Zweck, das jeweilige Grundstück durch Errichtung bzw. Erweiterung von bedarfsgerechten Sportanlagen im größtmöglichen Rahmen für die Vereinsarbeit zu nutzen.
Um seine Vereinstätigkeit auszuüben kann sich ein Verein entweder dazu entschließen, ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu mieten bzw. zu pachten oder ein solches zu kaufen. Hier finden Sie Tipps zur Gestaltung der Vertragsgrundlagen.
Ansprechpartner bei Fragen rund um die Vertragsgestalung zur Nutzung von Sportstätten.