Der Verein als Kleinunternehmer
Autor*in: Elmar Lumer

Werden bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten, wird der Verein als Kleinunternehmer nicht zur Umsatzsteuer herangezogen.


Die Option zur Umsatzsteuer
Autor*in: Elmar Lumer

Unter Umständen kann es für den Kleinunternehmer günstig sein, wenn er umsatzsteuerpflichtig ist. Dann hat er zwar Umsatzsteuer abzuführen, bekommt aber im Gegenzug die Vorsteuer erstattet.


Die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze
Autor*in: Elmar Lumer

Nur Umsätze eines Unternehmers, die dieser im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer. Diese werden in Abgrenzung zu den nichtunternehmerischen Umsätzen des Unternehmers als steuerbare Umsätze bezeichnet.


Die umsatzsteuerfreien Umsätze
Autor*in: Elmar Lumer

Nicht alle Einnahmen des Vereins, die er als Unternehmer tätigt, sind umsatzsteuerpflichtig. Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit.


Die Steuersätze
Autor*in: Elmar Lumer

Für die Berechnung der Umsatzsteuer gelten unterschiedliche Steuersätze, die insbesondere bei Umsätzen in Sportvereinen anzuwenden sind. Dies führt dazu, dass die Umsatzsteuer im Verein schwierig zu handhaben ist.


Der Vorsteuerabzug
Autor*in: Elmar Lumer

Der Verein hat als Unternehmer die Umsatzsteuer auf durch ihn getätigte Umsätze zu zahlen. Auf der anderen Seite kann der Verein aber unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer, die ihm andere Unternehmer in Rechnung stellen, vom Finanzamt erstattet bekommen.


Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Autor*in: Elmar Lumer

Unter Umständen ändert sich bei einem Gegenstand, für das die Vorsteuer geltend gemacht wurde, im weiteren Verlauf die Nutzung. Dann kann der Verein verpflichtet sein, eine Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs vorzunehmen.


Die Aufteilung der Vorsteuer
Autor*in: Elmar Lumer

Werden Gegenstände angeschafft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen, die zum Teil für umsatzsteuerpflichtige und zum Teil für umsatzsteuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze getätigt werden, ist eine Aufteilung vorzunehmen. Hierfür stehen verschiedene Aufteilungsmaßstäbe zur Verfügung.


Die Vorsteuerpauschalierung
Autor*in: Elmar Lumer

Statt die Vorsteuer im Einzelnen zu berechnen, können gemeinnützige Vereine die Vorsteuer pauschalieren. Die Anwendung der Vereinfachungsregel sollte kann aber sorgfältig geprüft werden, da sie für den Verein auch Nachteile bringen kann.


Auf die richtige Rechnung kommt es an
Autor*in: Elmar Lumer

Die Rechnung hat insbesondere im Umsatzsteuerrecht eine besondere Bedeutung. Das Gesetz stellt strenge Anforderungen an Form und Inhalt einer Rechnung auf. Entspricht sie nicht diesen Vorgaben, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.


Keine Regel ohne Ausnahme Die Kleinbetragsrechnung
Autor*in: Elmar Lumer

Grundsätzlich hat eine ordnungsgemäße Rechnung zahlreiche Pflichtangaben zu enthalten. Wird ein bestimmter Betrag nicht überschritten, müssen nicht alle Angaben aufgenommen werden. Auch für Fahrausweise gelten Besonderheiten.


Soll oder Istbesteuerung
Autor*in: Elmar Lumer

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen Soll- und Istbesteuerung. Hiervon hängt ab, wann der Verein die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat.


Wie erkläre ich es dem Finanzamt
Autor*in: Elmar Lumer

Die Umsatzsteuer hat der Unternehmer selbst zu berechnen, anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Hier wird beschrieben, was dabei zu beachten ist.


Zuschüsse und Umsatzsteuer
Autor*in: Elmar Lumer

Zuschüsse werden üblicherweise als Einnahmen dem ideellen und damit nicht unternehmerischen Bereich des Vereins zugeordnet. Kann bei Zuschüssen trotzdem Umsatzsteuer anfallen?


Was ist bei der Vermietung von Räumen und Sportanlagen zu beachten
Autor*in: Elmar Lumer

Grundsätzlich ist die Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei. Allerdings gibt es hierzu einige Ausnahmen und es sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.


Umsatzsteuer im Sport Europarechtlich
Autor*in: Elmar Lumer

Grundsätzlich gilt für Umsätze, die ein Unternehmer im Inland ausführt, das deutsche Umsatzsteuerrecht. Mittlerweile wird das nationale Steuerrecht durch europäisches Recht überlagert. Dies gilt im besonderen Maße für die Umsatzbesteuerung. Auch Sportvereine sind hiervon betroffen.


Sponsoring und Umsatzsteuer Ein weites Feld
Autor*in: Elmar Lumer

Einnahmen durch Sponsoring stellen eine wichtige Einnahmequelle in Sportvereinen dar. Die Erscheinungsformen sind so vielfältig wie ihre steuerliche Behandlung.


Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Autor*in: Elmar Lumer

Im Normalfall schuldet der Unternehmer, der die Leistung erbringt, die Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen geht diese Pflicht auf den Leistungsempfänger über. Von dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren können auch Vereine betroffen sein.


Auch gemeinnützige Vereine sind steuerpflichtig
Autor*in: Elmar Lumer

Auch Vereine sind wie andere Körperschaften steuerpflichtig. Allerdings zahlen viele Vereine aufgrund ihrer Anerkennung als gemeinnützig keine Steuern. Aber dennoch kann der gemeinnützige Verein unter Umständen steuerpflichtig sein.


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