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Grundlagen des Vereinsrechts

Zwei Deutsche, ein Verein. So lautet der alte Witz über die deutschen „Vereinsmeier", die an den Stammtischen der Nation sitzen. Und tatsächlich sind es derzeit etwa 605 000 eingetragene Vereine, die in der Bundesrepublik Deutschland höchst unterschiedliche und vielseitige Interessen pflegen. Davon sind immerhin 225 000 Sportvereine, die olympische Sportarten betreiben und die etwa 23 Millionen Mitglieder haben. Inzwischen haben zahlreiche Vereine Probleme, ehrenamtliche Vorstände zu finden. Erfahrene Vorstände ziehen sich aus Altersgründen zurück und es fehlt der Nachwuchs. Überforderte Vorstände ziehen sich gar aus Angst vor Haftungsrisiken zurück.

Der Landessportbund bietet mit seinen Informationen eine Arbeitshilfe bei der Vorstandsarbeit und vermittelt die Grundlagen des Vereinsrechts, das der Gesetzgeber 2007 zahlreichen Änderungen unterzog. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde der Ehrenamtsfreibetrag eingeführt, der bei vielen Vereinen eine Satzungsänderung erforderlich machte. 2009 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen und das Gesetzt zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlichen Änderungen.