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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Bewirtungsrechte
Beschreibungen des Begriffes:

Ein Sportverein kann an Sponsoren das Recht vergeben, die Bewirtschaftung mit Getränken und Nahrungsmitteln (= das Catering) zu übernehmen.

Ein Sportverein kann an Sponsoren das Recht vergeben, die Bewirtschaftung mit Getränken und Nahrungsmitteln (= das Catering) zu übernehmen. Die Bewirtung (Lieferung von und Versorgung mit Speisen und Getränken sowie der erforderlichen Ausrüstung, wie z.B. Schankanlagen, Geschirr, Besteck, Gläser) kann sich auf Vereinsveranstaltungen, das Vereinsheim, die vereinseigene Sportstätte oder eine Vereinstagungsstätte beziehen.

Wichtig ist, dass die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner verbindlich (möglichst schriftlich) vereinbart werden.

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Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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