Vorlesen

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer

„Wir zahlen keine Steuern, wir sind doch gemeinnützig.“ So ein weitverbreiteter Irrglaube in der Vereinswelt. Hintergrund ist die Tatsache, dass viele Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, keine Steuern zahlen. Überschreiten Vereine jedoch bestimmte Besteuerungsgrenzen so sind sie steuerpflichtig. Vorab ist jedoch zu klären, um welche Steuerart es sich handelt.
Das kann die

  • Umsatzsteuer,
  • Körperschaftsteuer,
  • Lohnsteuer oder auch
  • Gewerbesteuer

sein. Wo die einzelnen Unterschiede liegen erfahren Sie hier.

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

Passende Seminare unter:
Führung & Management