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Formen der Mitarbeit und der Vergütung

Worum geht es?

Welche Formen der Mitarbeit und der Vergütung gibt es in den Sport? Welche  Konsequenzen  hat die Mitarbeits- und Vergütungsform steuerlich sowie sozialversicherungs- und arbeitsrechtlich?

Überblick

Gemeinnützige Sportorganisationen (= Sportvereine, -bünde und –verbände, nachfolgend „Vereine“ genannt) sind auf das bürgerschaftliche Engagement, d. h. die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit ihrer Mitglieder angewiesen, um ihre Aufgaben  erfüllen zu können. Wenn auch viele Mitglieder „ihren“ Vereinen helfen, ohne dass sie hierfür eine Gegenleistung oder auch nur die Erstattung ihres eigenen Aufwandes erhalten, gibt es auch Mitarbeiter*innen, die - abhängig von der Tätigkeit und natürlich auch von den finanziellen Möglichkeiten des Vereins - für ihre Arbeitsleistung eine Vergütung bekommen. Ohne diese haupt- oder nebenberuflich erbrachten Leistungen wären Vereinsführung und -verwaltung, die Durchführung des Sportangebotes und sonstige Vereinsaktivitäten, aber auch die Pflege und Instandhaltung der Sportanlagen oft unmöglich.

Nicht zuletzt durch die zahlreichen Gesetzesänderungen in den letzten Jahren werden viele Vereine nun verstärkt mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Es stellen sich Fragen wie z. B.: Welche Vorgaben aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht müssen eigentlich generell bei den  Mitarbeiter*innen des Vereins berücksichtigt werden? Was gilt noch als ehrenamtliche Mitarbeit und wo liegen die Grenzen zur bezahlten Mitarbeit? Sind Übungsleiter*innen und Trainer*innen abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig? Diese und andere Fragen richtig zu beantworten, ist für die Vereine von großer Bedeutung. Denn gerade in den Bereichen Steuern,  Sozialversicherung und Arbeitsrecht lauern bei Unkenntnis  der geltenden  rechtlichen Rahmenbedingungen  erhebliche finanzielle Risiken für die Vereine und auch für die Vorstände!


Grundsätzlich sind die drei folgenden Formen der Mitarbeit zu unterscheiden:

  • ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit
  • abhängige Beschäftigung
  • selbstständige Tätigkeit

Die praktische Bedeutung dieser Abgrenzung liegt in den unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Besonderes Augenmerk sollte der Vorstand deshalb darauf richten, den richtigen Status seiner Mitarbeiter*innen festzustellen und Fehleinordnungen zu vermeiden.

Ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit:

  • Zahlung von konkretem Aufwendungsersatz oder einer pauschalen Aufwandsentschädigung
  • Hierfür fallen keine Steuern und keine Sozialabgaben an.
  • Es bestehen keine Meldepflichten.
  • Es bestehen keine arbeitsrechtlichen Ansprüche.
  • Es müssen keine schriftlichen Verträge erstellt werden.

Wird für die Arbeitsleistung, d. h. für den Zeitaufwand, eine Vergütung gezahlt, handelt es sich i. d. R.  entweder um eine abhängige Beschäftigung (dazu zählen auch kurzfristige, und geringfügig entlohnte Beschäftigungen) oder um eine selbstständige Tätigkeit (freiberuflich oder gewerblich).

Abhängige Beschäftigung:

  • Zahlung von Lohn bzw. Gehalt
  • Der Verein ist für die Einbehaltung und Abführung der fällig werdenden Steuern und Sozialabgaben verantwortlich.
  • Der Verein hat Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu beachten.
  • Die Arbeitnehmer*innen haben arbeitsrechtliche Ansprüche.

Selbstständige Tätigkeit:

  • Zahlung von Honorar
  • Der/die Selbstständige ist für die Versteuerung der Einkünfte und für seine/ihre soziale Absicherung selbst verantwortlich.
  • Es bestehen keine Meldepflichten für den Verein.
  • Es bestehen keine arbeitsrechtlichen Ansprüche.
  • Der/die Selbstständige muss eine evtl. bestehende Meldepflicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung beachten.

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

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Führung & Management