Vorlesen

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer

„Wir zahlen keine Steuern, wir sind doch gemeinnützig.“ So ein weitverbreiteter Irrglaube in der Vereinswelt. Hintergrund ist die Tatsache, dass viele Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, keine Steuern zahlen. Überschreiten Vereine jedoch bestimmte Besteuerungsgrenzen so sind sie steuerpflichtig. Vorab ist jedoch zu klären, um welche Steuerart es sich handelt.
Das kann die

  • Umsatzsteuer,
  • Körperschaftsteuer,
  • Lohnsteuer oder auch
  • Gewerbesteuer

sein. Wo die einzelnen Unterschiede liegen erfahren Sie hier.

Autor*in: Elmar Lumer...

Auch gemeinnützige Vereine können steuerpflichtig sein. Die Körperschaftsteuer fällt aber nur an, wenn die Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mehr als 35.000 Euro im Jahr betragen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Steht der Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes erst einmal fest, ist die Berechnung der Körperschaftsteuer kein schwieriges Unterfangen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Ist der Verein körperschaftsteuerpflichtig, fällt auch regelmäßig Gewerbesteuer an.


Autor*in: Elmar Lumer...

Pauschale Gewinnermittlung bei Werbeeinnahmen


Autor*in: Elmar Lumer...

Um die Vereinsfinanzen aufzubessern, sammeln viele gemeinnützige Vereine Altmaterial. Der Gewinn hieraus kann pauschal ermittelt werden.


Autor*in: Elmar Lumer...

Auch wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, schließt diese Tatsache nicht aus, dass er Umsatzsteuer zu zahlen hat. Hiervon ist der Verein nur dann befreit, wenn die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerpflicht nicht erfüllt sind.


Autor*in: Elmar Lumer...

Das Umsatzsteuergesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Es macht dabei auch nicht vor Umsätzen des gemeinnützigen Vereins halt.


Autor*in: Elmar Lumer...

Neben den herkömmlichen Umsätzen kennt das Umsatzsteuerrecht noch weitere Fälle, in denen Umsatzsteuer anfällt.


Autor*in: Elmar Lumer...

Erwirbt der Verein einen Gegenstand in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, kann dieser Erwerb in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sein.


Autor*in: Elmar Lumer...

Werden Gegenstände oder Leistungen, für die ganz oder teilweise der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, für nicht unternehmerische Zwecke verwendet oder erbracht, spricht der Steuerexperte von einer unentgeltlichen Wertabgabe. Hierfür hat der Unternehmer Umsatzsteuer abzuführen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Beim Verein wird zwischen dem unternehmerischen und dem nichtunternehmerischen Bereich unterschieden. Nur die unternehmerische Tätigkeit des Vereins unterliegt der Umsatzsteuer.


Autor*in: Elmar Lumer...

Werden bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten, wird der Verein als Kleinunternehmer nicht zur Umsatzsteuer herangezogen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Unter Umständen kann es für den Kleinunternehmer günstig sein, wenn er umsatzsteuerpflichtig ist. Dann hat er zwar Umsatzsteuer abzuführen, bekommt aber im Gegenzug die Vorsteuer erstattet.


Autor*in: Elmar Lumer...

Nur Umsätze eines Unternehmers, die dieser im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer. Diese werden in Abgrenzung zu den nichtunternehmerischen Umsätzen des Unternehmers als steuerbare Umsätze bezeichnet.


Autor*in: Elmar Lumer...

Nicht alle Einnahmen des Vereins, die er als Unternehmer tätigt, sind umsatzsteuerpflichtig. Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit.


Autor*in: Elmar Lumer...

Für die Berechnung der Umsatzsteuer gelten unterschiedliche Steuersätze, die insbesondere bei Umsätzen in Sportvereinen anzuwenden sind. Dies führt dazu, dass die Umsatzsteuer im Verein schwierig zu handhaben ist.


Autor*in: Elmar Lumer...

Der Verein hat als Unternehmer die Umsatzsteuer auf durch ihn getätigte Umsätze zu zahlen. Auf der anderen Seite kann der Verein aber unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer, die ihm andere Unternehmer in Rechnung stellen, vom Finanzamt erstattet bekommen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Unter Umständen ändert sich bei einem Gegenstand, für das die Vorsteuer geltend gemacht wurde, im weiteren Verlauf die Nutzung. Dann kann der Verein verpflichtet sein, eine Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs vorzunehmen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Werden Gegenstände angeschafft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen, die zum Teil für umsatzsteuerpflichtige und zum Teil für umsatzsteuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze getätigt werden, ist eine Aufteilung vorzunehmen. Hierfür stehen verschiedene Aufteilungsmaßstäbe zur Verfügung.


Autor*in: Elmar Lumer...

Statt die Vorsteuer im Einzelnen zu berechnen, können gemeinnützige Vereine die Vorsteuer pauschalieren. Die Anwendung der Vereinfachungsregel sollte kann aber sorgfältig geprüft werden, da sie für den Verein auch Nachteile bringen kann.


Autor*in: Elmar Lumer...

Die Rechnung hat insbesondere im Umsatzsteuerrecht eine besondere Bedeutung. Das Gesetz stellt strenge Anforderungen an Form und Inhalt einer Rechnung auf. Entspricht sie nicht diesen Vorgaben, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Grundsätzlich hat eine ordnungsgemäße Rechnung zahlreiche Pflichtangaben zu enthalten. Wird ein bestimmter Betrag nicht überschritten, müssen nicht alle Angaben aufgenommen werden. Auch für Fahrausweise gelten Besonderheiten.


Autor*in: Elmar Lumer...

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen Soll- und Istbesteuerung. Hiervon hängt ab, wann der Verein die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat.


Autor*in: Elmar Lumer...

Die Umsatzsteuer hat der Unternehmer selbst zu berechnen, anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Hier wird beschrieben, was dabei zu beachten ist.


Autor*in: Elmar Lumer...

Zuschüsse werden üblicherweise als Einnahmen dem ideellen und damit nicht unternehmerischen Bereich des Vereins zugeordnet. Kann bei Zuschüssen trotzdem Umsatzsteuer anfallen?


Autor*in: Elmar Lumer...

Grundsätzlich ist die Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei. Allerdings gibt es hierzu einige Ausnahmen und es sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.


Autor*in: Elmar Lumer...

Grundsätzlich gilt für Umsätze, die ein Unternehmer im Inland ausführt, das deutsche Umsatzsteuerrecht. Mittlerweile wird das nationale Steuerrecht durch europäisches Recht überlagert. Dies gilt im besonderen Maße für die Umsatzbesteuerung. Auch Sportvereine sind hiervon betroffen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Einnahmen durch Sponsoring stellen eine wichtige Einnahmequelle in Sportvereinen dar. Die Erscheinungsformen sind so vielfältig wie ihre steuerliche Behandlung.


Autor*in: Elmar Lumer...

Im Normalfall schuldet der Unternehmer, der die Leistung erbringt, die Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen geht diese Pflicht auf den Leistungsempfänger über. Von dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren können auch Vereine betroffen sein.


Autor*in: Elmar Lumer...

Auch Vereine sind wie andere Körperschaften steuerpflichtig. Allerdings zahlen viele Vereine aufgrund ihrer Anerkennung als gemeinnützig keine Steuern. Aber dennoch kann der gemeinnützige Verein unter Umständen steuerpflichtig sein.


Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

Passende Seminare unter:
Führung & Management