Musik unterliegt dem Urheberrechtschutz – auch beim Sport
Im Verein ist Sport am schönsten - häufig erst mit Musik. Eine große Anzahl an Sportangeboten ist ohne Musik undenkbar. Allerdings unterliegt die Musiknutzung dem Urheberrechtsschutz.
Dieser wird in Deutschland von mehreren Verwertungsgesellschaften für die Künstler wahrgenommen. Die bekannteste und für Sportvereine bedeutsamste ist die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Um seinen Mitgliedsvereinen die Arbeit zu erleichtern und die Kosten zu reduzieren, haben der DOSB und die ihm angeschlossenen Sportbünde einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen. Dieser
- deckt über eine Zusatzvereinbarung eine Reihe von Musiknutzungen beim Sport bereits pauschal ab, die nicht gesondert meldepflichtig sind
- räumt Nutzern aus der Sportorganisation Preisnachlässe ein
Aktuelle Informationen zu den Vertragsverhandlungen mit der GEMA
Kurz vor Jahresende möchten wir Sie über das Ergebnis der GEMA-Vertragsverhandlungen informieren, die der DOSB gemeinsam mit den Landessportbünden geführt hat. Die Verhandlungen über die Fortführung des Pauschalvertrages des DOSB (Link zum aktuellen Pauschalvertrag) mit der GEMA konnten kurz vor Jahresende mit einer Einigung zum Abschluss gebracht werden.
Für das kommende Jahr wird daher der Pauschalvertrag, der zu Beginn des Jahres 2024 unterzeichnet werden soll, inhaltlich unverändert fortgeführt werden können.
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