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Informationen zur Energiekrise im Sport

Energie-Lockdown für den Sport verhindern!

Der DOSB warnt eindringlich davor, in der sich abzeichnenden Energiekrise die Fehler aus der Corona-Pandemie zu wiederholen und Schwimmbäder und weitere Sportstätten erneut zu schließen. 

„Der vereinsbasierte und gemeinwohlorientierte Sport ist wesentlich mehr als eine Freizeitaktivität. Er ist unverzichtbarer Teil der sozialen Daseinsvorsorge und erfüllt wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktionen für die Gesellschaft. Dies muss bei allen Entscheidungen zur Gas- und Wärmeversorgung berücksichtigt werden“, sagt der DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester (s. https://www.dosb.de/ueber-uns/energiekrise).

Im Folgenden finden Sie die Themenrubrik Informationen zur Energiekrise im Sport, mit einer Reihe von Informationen und Positionspapieren und zum Thema, die Rubrik Material und Best Practice Beispiele und Empfehlungen zur Energiereduktion für Sportvereine. Dahinter verbirgt sich eine Liste mit Empfehlungen, um im Sportverein, der Sporthalle etc. den Energieverbrauch zu reduzieren. 

Das Land NRW hat die „Krisenhilfe Energie” über den 31. März 2023 hinaus bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.

Der Zeitraum, für den erhöhte Ausgaben für Strom, Wärme und/oder Nutzungsgebühren geltend gemacht werden können, umfasst den 1. April 2022 bis zum 31. Oktober 2023.

Eine Antragsstellung ist bis zum 30. November 2023 über das Förderportal des Landessportbunds NRW möglich.




Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Weitere Informationen

Richtlinien und Informationen zu Zuschüssen unter:
Sportstättenbau Nordbaden