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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Branchenexklusivität
Beschreibungen des Begriffes:

Branchenexklusivität bedeutet, dass ein Sportverein während der Laufzeit eines Sponsoringvertrages keine Verträge mit Wettbewerbern des Sponsors schließen darf.

Branchenexklusivität bedeutet, dass ein Sportverein während der Laufzeit eines Sponsoringvertrages keine Verträge mit Wettbewerbern des Sponsors schließen darf.

Verträge über VIP-Eintrittskarten oder Hospitality-Maßnahmen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) können üblicherweise mit Wettbewerbern des Vereinssponsors abgeschlossen werden.

Praxisbeispiel: Branchenexklusivität als Auswahlkriterium der Sparkasse Münsterland-Ost für ein Sponsoring-Engagement    

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Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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