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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Fördergesellschaft
Beschreibungen des Begriffes:

Eine Fördergesellschaft (auch: Wirtschaftsgesellschaft) tritt als Kapitalgesellschaft eines Sportvereins auf.

Eine Fördergesellschaft (auch: Wirtschaftsgesellschaft) tritt als Kapitalgesellschaft eines Sportvereins auf. Die Gründung einer Fördergesellschaft wird dann interessant, wenn die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. durch Sponsoring) über die Zweckbetriebsgrenze von € 45.000,- steigen und somit voll steuerpflichtig sind.

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird in einem solchen Fall vom Sportverein auf eine Fördergesellschaft übertragen. Der Verein behält dabei als Gesellschafter der Fördergesellschaft direkt oder indirekt die Kontrolle über die Geschäftsführung. Die Beteiligung an der Gesellschaft ist dann grundsätzlich Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 Abgabenordnung) und damit steuerbegünstigt. Dies gilt dann nicht, wenn mit ihr tatsächlich ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Fördergesellschaft ausgeübt wird, oder ein Fall der Betriebsaufspaltung vorliegt. Daraus folgt, dass der Verein bei entsprechender Gestaltung des Gesellschafterverhältnisses und tatsächlicher Zurückhaltung gegenüber der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft die ihm zustehenden Gewinnanteile körperschafts- und kapitalertragssteuerfrei entgegen nehmen darf (HOHL/DRESSEL: Beck-Ratgeber Vereinsmanagement, München 1998, S. 137).

Praxisbeispiel: 

  • Deutsche Leichtathletik Marketing GmbH

 

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Kontakt

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