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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Konkurrenzausschlussklausel
Beschreibungen des Begriffes:

In aller Regel ist eine Konkurrenzausschlussklausel Bestandteil von Sponsoringverträgen

In aller Regel ist eine Konkurrenzausschlussklausel Bestandteil von Sponsoringverträgen. In ihr wird festgehalten, dass es dem Gesponserten (z.B. Sportverein) während der Vertragslaufzeit untersagt ist, mit Konkurrenten des Sponsors (aus derselben Branche) Verträge abzuschließen.

Davon ausgenommen wird häufig das Recht des Gesponserten, mit Wettbewerbern des Sponsors Vereinbarungen über VIP-Eintrittskarten bzw. Hospitality-Maßnahmen zu treffen. 

Einen Muster-Sponsoringvertrag mit einer Konkurrenzausschlussklausel finden Sie hier (§ 5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit, S. 3)

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BSB Nord Geschäftsstelle

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