Sponsoringaufwendungen, die nicht als Betriebsausgaben oder als Spenden eingeordnet werden, sind steuerlich nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG). Leistungen eines Sponsors an einen Sportverein, die aus persönlichen, privaten Motiven erfolgen und die sich aus dessen wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Stellung heraus ergeben sind nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.
ABC DES SPONSORINGS
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Sponsoringaufwendungen, die nicht als Betriebsausgaben oder als Spenden eingeordnet werden, sind steuerlich nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung.
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