Leistungen eines Sponsors an einen Sportverein können beim Sponsor nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden, wenn sie aus persönlichen Motiven zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungen sind in einem solchen Fall sogenannte "nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung".
ABC DES SPONSORINGS
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- Name des Begriffes: Nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung
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Leistungen eines Sponsors an einen Sportverein können beim Sponsor nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden, wenn sie aus persönlichen Motiven zur Verfügung gestellt werden.
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