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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Nutzungsrechte
Beschreibungen des Begriffes:

Die Vergabe von Nutzungsrechten an den Sponsor durch den Gesponserten (z.B. Sportverein) ist ein wesentliches Merkmal von Sponsoringverträgen.

Die Vergabe von Nutzungsrechten an den Sponsor durch den Gesponserten (z.B. Sportverein) ist ein wesentliches Merkmal von Sponsoringverträgen.
    
Die folgenden Nutzungsrechte kann ein Sponsor u.a. vergeben:

  • Werberechte
  • Ausrüsterrechte
  • Servicerechte
  • Teilnahmerechte
  • Lizenzrechte
  • Verkaufsrechte
  • Bewirtungsrechte

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Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

Passende Seminare unter:
Führung & Management

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