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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Rechtliche Grundlage
Beschreibungen des Begriffes:

Rechtliche Grundlage zur Gestaltung von Sponsoringverträgen ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Allgemeine Schuldrecht (§§ 305 BGB).

Rechtliche Grundlage zur Gestaltung von Sponsoringverträgen ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Allgemeine Schuldrecht (§§ 305 BGB).

Das Allgemeine Schuldrecht sieht vor, dass die beiden Vertragsparteien (z.B. Sponsor und Sportverein) den Inhalt ihrer Vereinbarung individuell festlegen können.

Für den Sponsoringvertrag gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur  Vertragsform. Aus Gründen der Beweissicherung sollte jedoch die Schriftform gewählt werden.

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Kontakt

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BSB Nord Geschäftsstelle

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