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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Steuerfreigrenze
Beschreibungen des Begriffes:

Bis zu einem Betrag von € 35.000,- sind die von einem Sportverein in einem Jahr erzielten Einnahmen aus Sponsoring steuerfrei.

Bis zum einem Betrag von € 35.000,- sind die von einem Sportverein in einem Jahr erzielten Einnahmen aus Sponsoring einschließlich aller weiteren Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steuerfrei. Wird die Grenze überschritten ist der Verein körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig.

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Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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Führung & Management

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