Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sponsoringeinnahmen beim gemeinnützigen Sportverein erfolgt in Abhängigkeit vom steuerrechtlichen Tätigkeitsbereich.
In den meisten Fällen sind die empfangenen Sponsoringleistungen als Umsatz im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zu behandeln und unterliegen damit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sponsoringleistungen der Vermögensverwaltung zugeordnet werden. In diesem Fall unterliegen die Einnahmen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 7 Prozent.
Spenden sind dem ideellen Tätigkeitsbereich eines Sportvereins zuzuordnen und damit von der Umsatzsteuer befreit.
ABC DES SPONSORINGS
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.
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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sponsoringeinnahmen beim gemeinnützigen Sportverein erfolgt in Abhängigkeit vom steuerrechtlichen Tätigkeitsbereich.
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