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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Verdeckte Gewinnausschüttung
Beschreibungen des Begriffes:

Erfolgen Zuwendungen an einen Sportverein durch eine Kapitalgesellschaft, kann es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 III Körperschaftssteuergesetz) handeln, wenn der Gesellschafter mit den Sponsoringaufwendungen persönliche Interessen verfolgt

Erfolgen Zuwendungen an einen Sportverein durch eine Kapitalgesellschaft, kann es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 III Körperschaftssteuergesetz) handeln, wenn der Gesellschafter mit den Sponsoringaufwendungen persönliche Interessen verfolgt, indem er sich beispielsweise eigene Aufwendungen als Mäzen erspart. Diese Leistungen können von dem Unternehmen nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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Kontakt

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BSB Nord Geschäftsstelle

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