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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Vermittlungsprovision
Beschreibungen des Begriffes:

Wenn sich ein Sportverein bei der Sponsorenakquisition der Hilfe einer darauf spezialisierten Vermarktungs- bzw. Vermittlungsagentur („Vermarkter“) bedient, ist dies mit Kosten verbunden.

Wenn sich ein Sportverein bei der Sponsorenakquisition der Hilfe einer darauf spezialisierten Vermarktungs- bzw. Vermittlungsagentur („Vermarkter“) bedient, ist dies mit Kosten verbunden. Üblicherweise erhält die vom Verein beauftragte Agentur eine Vermittlungsprovision auf den akquirierten Sponsoringbetrag. Die Agenturprovision liegt in der Regel zwischen 10 – 25 %.

Von einer Agentur akquirierte Sachleistungen und Warengeschäfte (Bartering) werden normalerweise als monetäre Einnahme bei der Berechnung der Gesamteinnahmen und damit der Vermittlungsprovision berücksichtigt.

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