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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Vertragsbestandteile
Beschreibungen des Begriffes:

Die folgenden Bestandteile sollte ein Sponsoringvertrag enthalten:

Die folgenden Bestandteile sollte ein Sponsoringvertrag enthalten: 

  • Name und Adresse der Vertragsparteien
  • Vertragsgegenstand/Beschreibung des Projektes
  • Leistungen des Sponsors
  • Gegenleistungen des Gesponserten (z.B. Sportverein)
  • Vergütung (Sponsoringsumme, Zahlungsmodalitäten, Minderung)
  • Haftung
  • Vertragsstrafe
  • Kündigungsmodalitäten
  • Vertragsdauer (ggf. mit Option für Vertragsverlängerung)
  • Geheimhaltungspflicht beider Parteien
  • Salvatorische Klausel (= Vertragswirksamkeitserhaltende Klausel)
  • Konkurrenzausschlussklausel (Wichtig: Branchenexklusivität!)
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Nachvertragliche Verhaltenspflichten
  • Leistungskürzungen bei Nichterfüllung einzelner Vertragspunkte
  • Hinweis auf Ergänzungen, Pflicht zur schriftlichen Form
  • Unterschriften der beiden Vertragsparteien

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Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

Passende Seminare unter:
Führung & Management

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