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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Verwertungsrechte
Beschreibungen des Begriffes:

Als Verwertungsrechte bezeichnet man alle Rechte eines Sportvereins, die zur Generierung von Einnahmen vermarktet werden können.

Als Verwertungsrechte bezeichnet man alle Rechte eines Sportvereins, die zur Generierung von Einnahmen vermarktet werden können. Hierzu zählen:

  • einzelne Werberechte
  • Sponsoringpakete, die umfassende Werberechte und weitere kommunikative Rechte einschließen
  • audio-visuelle Übertragungsrechte (TV, Internet, Mobiltelefonie).

Die Verwertung/Vermarktung dieser Rechte kann ein Sportverein selber übernehmen oder in die Hände einer darauf spezialisierten Vermarktungsagentur legen.

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Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

Passende Seminare unter:
Führung & Management

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