Ein Werbevertrag (auch: Sponsoringvertrag, der nur werbliche Leistungen des Gesponserten umfasst) sollte die Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen einem Sponsor und einem Sportverein bzw. einem Veranstalter sein. In dem Vertrag müssen die wechselseitigen Leistungen beider Partner (z.B. Sponsor: Zahlung des Sponsoringbetrages; Verein: Umsetzung von werblichen Maßnahmen, wie Bandenwerbung oder Werbung des Sponsors auf Sponsorenwänden) verbindlich fixiert sein.
ABC DES SPONSORINGS
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Ein Werbevertrag (auch: Sponsoringvertrag, der nur werbliche Leistungen des Gesponserten umfasst) sollte die Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen einem Sponsor und einem Sportverein bzw. einem Veranstalter sein.
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