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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Zahlungsmodalitäten
Beschreibungen des Begriffes:

In einem Sponsoringvertrag sollten die Zahlungsmodalitäten geregelt sein.

In einem Sponsoringvertrag sollten die Zahlungsmodalitäten geregelt sein.

Beim Veranstaltungssponsoring ist es üblich, dass eine erste Rate vor der Veranstaltung fällig wird (zumeist 50 % der vereinbarten Sponsoringsumme mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Der Restbetrag wird dem Sponsor nach der gesponserten Veranstaltung in Rechnung gestellt.

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Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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Führung & Management

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