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Steuern und Buchführung im Sportverein

Wenn’s um Steuern geht, hört man gelegentlich: „Müssen wir uns als Sportverein überhaupt darum kümmern?“ oder „Wir sind gemeinnützig und von der Steuer befreit!“ Doch aufgepasst: das Thema geht jeden Verein etwas an.

Hier finden Sie Spielregeln und Infos dazu.

Buchführung im Verein, kein Buch mit sieben Siegeln!

In der Finanzbuchhaltung (Buchführung) werden sämtliche Geschäftsvorfälle des Vereins zeitlich und sachlich geordnet sowie lückenlos aufgezeichnet.

Damit stellt Sie das Zahlenmaterial für die Bilanz/Vermögensübersicht (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach vereins- und steuerrechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ zur Verfügung.

Was Sie wissen sollten:

  1. Buchhaltungsaufzeichnungen, die nachträglich geändert werden, müssen kenntlich gemacht werden.

  2. Buchungen, die sich lediglich auf einen Bankkontoauszug beziehen, ohne diesen Geschäftsvorfall näher zu konkretisieren, verstoßen damit gegen den Grundsatz der Nachvollziehbarkeit.

  3. Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen, der Mindestinhalte angibt.