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Buchführung- und Aufzeichnungspflichten


Und schon wieder müssen die Sportfans erkennen, dass es ohne Buchhaltung nicht geht, die doch von der sportlichen Ästhetik eines modernen Ballspiels so weit entfernt scheint. So sind die Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung, die in professionellen Händen liegen sollte, genau definiert. Ein Verein muss bilanzieren, wenn die Umsätze im unternehmerischen Bereichen mehr als 500 000 Euro im Kalenderjahr betragen. Wofür man nicht Bayern München heißen muss.

Aber es gilt auch, in die Kreisliga zu schauen. Denn wenn der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überschritten hat, dann gilt die so genannte Kleinunternehmerregelung. So muss der Verein keine Umsatzsteuer entrichten und hat vereinfachte Aufzeichnungspflichten. Es müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen abgegeben werden.

Auch für die Formulierung von Rechnungen gibt es klare Vorschriften. Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum der Rechnung, die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der Leistung oder Lieferung und das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen entsprechenden Hinweis darauf.

Sollte der Finanzbeamte bei der Einsicht in die hoffentlich vorhandene Buchführung des Vereins verzweifeln, so könnte dies für Probleme sorgen. So sollte die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Vereins vermitteln kann. Auch bei kleinen Vereinen ist auf jeden Fall eine doppelte Buchführung empfehlenswert. Für kleine Vereine ist die einfache Journalbuchführung ideal. Doch wer in der Bundesliga spielt, der sollte schon über eine zeitgemäße EDV-Buchhaltung mit einem Buchführungsprogramm verfügen.

Weitere Infos unter folgenden Links:

http://bsb.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/buchfuehrung-im-sportverein/gewinnermittlungsarten/

http://bsb.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/buchfuehrung-im-sportverein/grundsaetze-zur-ordnungsgemaessen-buchfuehrung/

http://bsb.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/buchfuehrung-im-sportverein/buchfuehrungssysteme-und-formen-der-buchfuehrung/

Inventar- und Jahresabschluss

Da nützt auch die Tabellenführung nichts: Unabhängig von der laufenden Buchführung muss der Verein am Ende jedes Geschäftsjahres seine Vermögensbestände und Schulden durch eine körperliche Bestandsaufnahme erfassen. Es muss also eine Inventur erfolgen und ein Inventar vorliegen, das die Bestände mengen- und wertmäßig übersichtlich geordnet dokumentiert. Dazu gehören etwa die gesamte Sportanlage, der Vereins-Pkw, das Bankguthaben und die Ausstattung der Vereinsgaststätte. Wenn dann die Schulden des Vereins, als mögliche Darlehen und Verbindlichkeiten erfasst worden sind, können diese von der Summe des Vermögens abgezogen werden. Ergebnis ist das Eigenkapital, das vor allem bei Erstligavereinen in Italien und Spanien, die ihre sündhaft teuren Stars gerne üppig bezahlen, häufig nicht nur sehr gering, sondern gar nicht vorhanden ist.

Der Jahresabschluss muss dann der Mitgliederversammlung vorgelegt werden und gilt als Besteuerungsgrundlage gegenüber dem Finanzamt.

Weitere Infos unter folgendem Link:

http://bsb.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/buchfuehrung-im-sportverein/inventar/