Rechtliche Grundlagen und Verträge
Novellierte Bundes-Trinkwasserverordnung
Dies bedeutet, dass Betreiber von Anlagen für die Warmwasseraufbereitung mit einem Warmwasserbehälter größer als 400 l oder Wasserleitungen, in denen sich mehr als 3 l Wasser von der Warmwassererzeugung bis zum Wasserhahn befinden, ihre Wasseranlage einmal jährlich auf Legionellen überprüfen lassen müssen.
Unter Großanlagen sind Sportanlagen gesondert aufgeführt.
Sportvereine mit eigenen Einrichtungen, die die Möglichkeit bieten, sich nach dem Sport zu duschen, sind ganz sicher von der neuen Regelung betroffen. Hierbei geht es um vor allen um die Vorhaltetemperatur des warmen Wassers, in dem sich Bakterien rasch vermehren können, die mindestens 55 °C betragen sollte.
Nähere Informationen bietet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg.
Sportvereine, die kommunale Anlagen nutzen, sollten ihre Kommune aufsuchen und dort nach den Untersuchungsergebnissen fragen.
Für öffentliche Einrichtungen ist die Untersuchung normalerweise üblich.
Kontakt
Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle
Weitere Informationen
Richtlinien und Informationen zu Zuschüssen unter:
Sportstättenbau Nordbaden