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Planung und Projektmanagement

Rechtliche Planungsanforderungen zur Standortwahl

Immer häufiger werden Sportvereine mit Beschwerden von Nachbarn konfrontiert, die sich über den Lärm beschweren, der von der Sportstätte ausgeht. In vielen Fällen können über Schlichter einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

Sind beide Parteien unversöhnlich, so werden die Richtwerte der 18. BLmSchV
(Sportanlagenlärmschutzverordnung) angewendet. Nicht selten soll dies zur
teilweisen Stilllegung von Sportanlagen geführt haben.
Dringend geraten ist von Seiten der Sportanlagenbetreiber, sich mit den
Richtwerten auseinander zu setzen und vorbeugend Lärmschutzmaßnahmen zu
treffen.

Den genauen und weiteren Inhalt zu den Hauptthemen

  • Anwendungsbereich
  • Immissionsrichtwerte
  • Maßnahmen
  • Weitergehende Vorschriften
  • Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall
  • Zugänglichkeit der Norm- und blätter
  • Inkrafttreten

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Weitere Informationen

Richtlinien und Informationen zu Zuschüssen unter:
Sportstättenbau Nordbaden