Die maßgebende Größe für die Festsetzung der Einkommensteuer bei Selbstständigen ist der Gewinn. Viele Solo-Selbstständige müssen nicht bilanzieren, sondern sie können ihren Gewinn durch eine sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Aber auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind bestimmte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu beachten.
Autor*in: Dietmar Fischer...
Durch die Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höherwertiger abnutzbarer Wirtschaftsgüter auf die Dauer der Nutzung verteilt, wenn sich die betriebliche Verwendung erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Diese Wirtschaftsgüter müssen in einem Anlageverzeichnis aufgeführt werden.
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