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Betriebsführung

Geschäftsführungsaufgaben, Sportstättenpraxis

Der erste Bereich besteht aus Verwaltungsaufgaben, der zweite Bereich umfasst das Rechnungswesen. Einige der Aufgaben können von der Geschäftsführung je nach Wichtigkeit delegiert werden an weitere ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter der Geschäftsstelle, für die Führungsaufgaben gilt jedoch, dass sie auch nur vom Vorstand erledigt werden können. Welche Aufgaben fallen nun für den Bereich der Sportstätten, auf die Verwaltung und die Organisationspraxis an?

Die einzelnen geschäftsführenden Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Führung von Sportstätten sind in dem folgenden Katalog detailliert aufgelistet:

Verwaltungsaufgaben

  • Schriftverkehr im Auftrag des Vorstandes mit
    Verbänden
    Gemeinden
    Anwälten
    Mitgliedern und sonstigen Personen bzgl.
    Sportstättenbelegung
    Zuschussregelungen
    Förderungen

  • Einladungen zu Sitzungen der Gremien
  • Protokollführung
  • Erstellung von Statistiken
  • Erstellung von Berichten
  • Erarbeitung von Analysen
  • Erstellung von Vorlagen
  • Bearbeitung von Anträgen zur Sportstättenplanung und ¿Nutzung
  • Terminplanung
  • Koordinierung von Nutzungszeiten
  • Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Werbung
  • Planung und Kontrolle von Übungsleitereinsätzen
  • Mitwirkung bei der Planung, Organisation und Durchführung von sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen des Gesamtvereins
  • Überwachung des Betriebes in vereinseigenen Räumlichkeiten
  • Controlling von Einrichtungen und ¿anlagen
  • Bearbeitung von Sportunfällen
  • Überprüfung der Sicherheit
  • Einkauf von Materialien, Geräten, Ausrüstung
  • Überwachung und Kontrolle des baulichen Zustandes: Reparaturen, Sanierung, Modernisierung

Rechnungswesen

  • Planung und Kontrolle der Ein- und Ausgaben
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Überwachung der Finanzen
  • Erstellung und Controlling des Budgets der Sportstätten
  • Mitwirkung bei der Erschließung neuer Finanzquellen für die Sportstätte n
    Zuschüsse,
    Sponsoring

  • Bericht über den Sachstand der Sportstätten gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung
    Finanzen
    baulicher Zustand
    Energiekosten
  • Anfertigung von Analysen und Statistiken aus dem Rechnungswesen für den Vorstand

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Weitere Informationen

Richtlinien und Informationen zu Zuschüssen unter:
Sportstättenbau Nordbaden