Betriebsführung
Produktpolitik
Als allgemeine Rahmenbedingung ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage nach Sport oder Fitness zu einem erheblichen Teil aus Motiven nach Wellness, Gesundheit gespeist wird. Die Gestaltung der Sportstätte muss dem nachkommen.
Für einen Sportverein stellt die Investition in eine Sportstätte eine erhebliche Anlageentscheidung dar, die gut überlegt sein will. Bei der Entscheidung, wie die Sportstätte gestaltet sein sollte, empfiehlt es sich daher, eine "offene" Lösung zu wählen, die es erlaubt, rasch und problemlos ein ursprünglich einmal gewähltes Konzept bei Bedarf zu ergänzen oder zu verändern. "Multifunktional" ist das Stichwort, das in diesem Zusammenhang gerne verwendet wird. Gemeint ist damit, dass eine Sportstätte für möglichst viele Nutzungen bzw. Sportarten gewählt werden kann. Bei Sporthallen bedeutet dies z.B., dass sie groß genug dimensioniert sein müssen, um den Regeln der Sportverbände zu entsprechen, d.h., es muss möglich sein Handball, Basketball, Volleyball usw. entsprechen den Bestimmungen der internationalen Verbände zu spielen. Auf den Hallenböden werden dementsprechend die Flächenabmessungen der jeweiligen Sportart farblich unterschiedlich aufgezeichnet. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Unübersichtlichkeit erzeugt wird, die dem Zuschauer eine Orientierung erschwert. Hier sollte behutsam vorgegangen werden.
Bei der baulichen Gestaltung der Sportstätte sollten auch kostengünstige Varianten aus dem Ausland geprüft werden. In den Niederlanden werden gedeckte Sportstätten z.B. im allgemeinen kostengünstiger als in der Bundesrepublik errichtet. Dies gelingt deshalb, weil auf bestimmte Investitionen in die Sportstätte verzichtet wird (z.B. aufwändige Heizung, Klimaanlage, Unterkellerung). Bei der Entscheidung für oder gegen solche Maßnahmen muss eine mögliche Nutzerreaktion mit bedacht werden.
Für die Nutzer ist nicht nur der im engeren Sinn funktionale Aspekt der Sportstätte für ihre Konsumentscheidung wichtig (Kernnutzen), sondern auch der Zusatznutzen. Die Erwartungen sind in den letzten Jahrzehnten gewachsen. Es werden Komfortansprüche gestellt: Es muss Parkplätze in ausreichender Zahl geben. Diese müssen in unmittelbarer Nähe der Sportstätte sein. Die Anlage der Parkplätze muss komfortabel sein: gepflastert, Pachtbuchten eingezeichnet, Überdachung, Beleuchtung, Sicherheit, Beschilderung.
Bestandteil der Sportstätte muss in jedem Fall ein Sanitärbereich sein: Toiletten, Duschen, Umkleideräume, ggf. Sauna. Der Gestaltung dieses Bereichs sind kaum Grenzen gesetzt. Wenn man als Sportverein evtl. die Absicht hat, mit der Sportstätte ein Angebot zu schaffen, welches weit über den eigentlichen Sportbereich hinaus von Nutzern nachgefragt wird, hat man bei den Gestaltung des Sanitärbereichs die Möglichkeit all das anzubieten, was in den Bereich Gesundheit und Wellness fällt. Was hindert einen Sportverein z.B. daran, den Sanitärbereich als Anhängsel der Sportstätte zum Zentrum einer Wellness-Oase oder einer Beauty-Farm zu erweitern?
Die Möglichkeiten der Produktpolitik und ¿gestaltung hängen eindeutig ab von der Art der Sportstätte, der Sportart und den allgemeinen Rahmenbedingungen. Diese gilt es, zu berücksichtigen und die Sportstätte entsprechend anzupassen.
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Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle
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Sportstättenbau Nordbaden