Wahl des Vorstands
Schweigepflicht
Gesetzlich geregelt ist eine Schweigepflicht des Vorstandes nicht. Möglich ist allerdings eine entsprechende Regelung in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung des Vorstandes.
Fehlen Regelungen, bedeutet das allerdings nicht, dass über sämtliche Interna aus der Vorstandsarbeit gesprochen werden dürfte. Über Interna darf sicherlich nicht geredet werden, wenn dadurch dem Verein Schaden entstehen würde. Im Übrigen ist es eine Sache des "Fingerspitzengefühls" des jeweiligen Vorstandes, ob und über was er aus der Vorstandssitzung berichtet.
Hinweis
Muss der Vorstand auf der Mitgliederversammlung über vertrauliche Interna berichten, kann dort die Öffentlichkeit, wenn sie zur Mitgliederversammlung zugelassen ist, ausgeschlossen werden.

Kontakt
Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle
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Führung & Management