Hygienekonzept erstellen
Wichtiger Baustein von Vereinsveranstaltungen in Corona-Zeiten!
Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühjahr 2020 lange verhindert, dass Vereinsveranstaltungen stattfinden konnten.
Zum Glück hat sich die Lage im Sommer 2021 ein wenig entspannt und erste Veranstaltungen finden wieder statt, allerdings unter strengen Hygieneregeln.
In vielen Fällen ist von den veranstaltenden Vereinen ein Hygienekonzept zu erstellen und vor der Durchführung der Veranstaltung mit den örtlichen Behörden abzustimmen und von diesen genehmigen zu lassen.
Bei der Erstellung eines Hygienekonzepts für eine Vereinsveranstaltung sind zu berücksichtigen:
- die Coronaschutzverordnungen (CoronaSchVO) des jeweiligen Bundeslandes in der jeweils aktuell gültigen Fassung (Beispiel: Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.08.2021)
- die allgemein gültigen Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO des jeweiligen Bundeslandes (hier: Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO des Landes NRW vom 17.08.2021)
- die Vorgaben zur Corona-Pandemie der zuständigen lokalen Behörden (Stadt, Kreis)
Zu den allgemein gültigen, vom Veranstalter, den Besucher*innen, Zuschauer*innen sowie Teilnehmer*innen zu beachtenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln gehören:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu fremden Personen (bei der Sportausübung, in den Umkleidekabinen etc.)
- Kontaktdatenerfassung am Eingang/Zugang auf das Veranstaltungsgelände! (digital per App oder auf schriftlichen Erfassungsbögen/Kontaktdatenblättern. Die erfassten Daten müssen vom Veranstalter nach einer Aufbewahrungsfrist von vier Wochen vernichtet werden!)
- Beachtung allgemeiner Hygieneregeln! (Regelmäßiges Händewaschen, Helfer*innen tragen Handschuhe bei der Ausgabe von Startunterlagen, Urkunden, Medaillen etc., es müssen ausreichend Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt werden)
- Tragen von Gesichtsmasken bei Nichteinhaltung von Mindestabständen! (Ausnahme: Beim Verzehr von Speisen und Getränken)
- Personenbegrenzung (Tipp: bei Nicht-Eintrittskartenpflichtigen Veranstaltungen die Personen auf dem Veranstaltungsgelände mit farbigen Armbändern kennzeichnen!)
- Personen, die infiziert sind oder Krankheitssymptome (Husten, Schnupfen etc.) erkennen lassen, dürfen das Veranstaltungsgelände nicht betreten
Der Veranstalter muss im Rahmen der Vorgaben die erforderlichen Schutzmaßnahmen planen und umsetzen. Er hat eine*n/ Hygienschutzbeauftragte*n zu benennen. Der Veranstalter muss die Inhalte und Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gegenüber den Besucher*innen, Zuschauer*innen und Teilnehmer*innen kommunizieren (z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/AGB einer Vereinsveranstaltung und durch gut sichtbare Aushänge). Darüber hinaus ist man als Veranstalter verpflichtet, sein Personal (Helfer*innen, Trainer*innen, Übungsleiter*innen etc.) über allgemeine und spezifische Hygienevorschriften zu informieren. Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, hat der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Als Veranstalter ist man verpflichtet, den Test-, Impf- oder Genesenennachweis der Zuschauer*innen, Teilnehmer*innen bzw. Besucher*innen zu prüfen.
Bei Nichtbeachtung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben (z.B. bei Missachtung der Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf-, Genesenenachweises oder wenn vom Verein auf behördliches Verlangen kein Hygienekonzept vorgelegt werden oder darüber Auskunft erteilt werden kann, drohen dem Veranstalter drakonische Strafen. Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten geht bis 25.000 €).
Die behördlichen Vorgaben können sich aufgrund der Pandemielage jederzeit verändern. Das hat zur Folge, dass bei pandemiebedingten Änderungen ggf. Anpassungen bei einem vom Verein erstellten Hygienekonzept erforderlich sind und das Konzept mit den örtlichen Ordnungsbehörden erneut abgestimmt werden muss.
Tipp:
Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das Management von Sportvereinen haben wir für Sie in einer eigenen Rubrik zusammengestellt.
Beispiele von Hygienekonzepten von Vereinsveranstaltungen:
- Hygienekonzept Warendorfer Emssee-Lauf 2021
- Hygienekonzept Stadtlauf Jüchen 2021
- Hygienekonzept Kamener Sparkassen Triathlon 2021
Beachten Sie!
- Verträge müssen mit dem Hygienekonzept in Einklang gebracht werden!
- Viele Sportverbände und Landesportbünde haben Handlungsempfehlungen während der Corona-Pandemie für Sportvereine erstellt (u.a. für Vereinsveranstaltungen)
Beispiele Handlungsempfehlungen zur Corona-Pandemie von Sportverbänden:
Quellen
- Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.08.2021: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO des Landes NRW vom 17.08.2021: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_anlage_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf
- Hygienekonzept Warendorfer Emssee-Lauf 2021: https://www.warendorfer-su.de/images/leichtathletik/Emsseelauf/2021-08-30_WSU_LA_EL_Hygienekonzept_mit_Streckenkarte.pdf
- Hygienekonzept Stadtlauf Jüchen 2021: file:///C:/Users/Admin/AppData/Local/Temp/Hygiene%20Konzept%202021.pdf
- Hygienekonzept Kamener Sparkassen Triathlon 2021: https://www.tvg-kaiserau.de/fileadmin/user_upload/Hygienekonzept_Kamener_Triathlon_2021_homepage.pdf
- Organisations- und Hygienekonzept für Radsportveranstaltungen: https://www.bayerischer-radsportverband.de/wp-content/uploads/2020/05/20200603-BDR-Organisations-und-Hygienekonzept-f%c3%bcr-Radsportveranstaltungen-003.pdf
- Ideen/Impulse zur Organisation und Durchführung von Leichtathletik-Veranstaltungen: https://www.leichtathletik.de/fileadmin/user_upload/11_Verband/DLV_Impulse-Ideen_LA-Events-Corona_Allg.pdf
- Hygienestandards - Allgemeingültige Regelungen des Deutschen Olympischen Sportbundes: https://www.dosb.de/medienservice/coronavirus
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