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FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die FAQ werden stetig ergänzt.

Das BFSG ist ein neues Gesetz, das am 28.06.2025 in Kraft tritt und die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat.

Es betrifft alle "Wirtschaftsakteure", die Verbrauchern Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören grundsätzlich auch Vereine, wenn sie auf ihren Websites oder in Apps (digitale) Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten und nicht nur Informationen bereitstellen. Ob Ihr Verein betroffen ist, hängt davon ab, ob er Hersteller, Importeur oder Händler von Produkten ist oder Dienstleistungen (z. B. Trainingskurse) anbietet.

Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in Deutschland in Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.

Produkte:

  • Hardwaresysteme
  • Selbstbedienungsterminals
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang für Telekommunikationsdienste oder audiovisuelle Mediendienste
  • E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungen:

  • Telekommunikationsdienste
  • Dienstleistungen im elektronischen Verkehr (z. B. Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen

Ja, wenn Vereine über ihre Website Produkte und/oder Dienstleistungen online verkaufen, fallen diese Angebote unter das BFSG.

Ausnahmen:

  • Die reine Möglichkeit zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen stellt keinen "Verbrauchervertrag" dar und fällt nicht unter das BFSG.
  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro) sind von den Regelungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Vollzeitmitarbeitende zählen dabei ganz, Teilzeitmitarbeitende nur anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter sind nicht zu berücksichtigen.

Produkte und Dienstleistungen sind "barrierefrei", wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Die BFSGV (Verordnung zum BFSG) nennt u.a. folgende Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal (z. B. Text und Audio)
  • Nutzung angemessener Schriftarten und Kontraste
  • Ausreichende Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen
  • Auffindbarkeit von Informationen
  • Bereitstellung von Informationen in verständlicher Weise (leichte Sprache)

Ja, für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen und Erleichterungen. Sie sind von den Regelungen für Dienstleistungen ausgenommen und haben Erleichterungen bei den Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Informationspflichten für Produkte.

Auch wenn eine Umsetzung der Vorschriften des BFSG zu grundlegenden Veränderungen des Produkts oder der Dienstleistung oder zu unverhältnismäßigen Belastungen führen würde, sind Ausnahmen möglich.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder, für die der Verein und in Ausnahmefällen auch die Vorstandsmitglieder persönlich haften können.

Sportvereinen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG vertraut machen und die Entwicklung des Gesetzes im Blick behalten, auch wenn sie aktuell (noch) nicht betroffen sind.

Sollte das BFSG für den eigenen Verein relevant sein, ist eine sorgfältige Prüfung der eigenen Online-Angebote erforderlich, um die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen.

Die Aktion Mensch stellt Vereinen im Programm "Barriererfreiheit für Alle" 5 000 € für die barrierefreie Umgestaltung ihrer Website zur Verfügung. 

Zum Förderprogramm der Aktion Mensch

Ja! Auch wenn das BFSG ihren Verein nicht betrifft, ist es immer sinnvoll den eignene Webauftritt auf Barrieren zu überprüfen und diese abzubauen. 

Mit der Förderung der Aktion Mensch sowie mit den unten aufgeführten Tipps können Sie die Umgestaltung in die Hand nehmen. 

FAQ zu einer barrierefreien Website

Barrierefreie Elemente einer Website sind all jene Bestandteile, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, die Website uneingeschränkt zu nutzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausreichender Kontrast: Zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe muss ein ausreichender Kontrast bestehen, damit Menschen mit Sehbehinderungen Texte und Grafiken gut erkennen können.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Links und Schaltflächen müssen über die Tastatur bedienbar sein, damit Menschen, die keine Maus benutzen können, die Website navigieren können.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website muss mit Screenreadern kompatibel sein, damit blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte der Website vorgelesen bekommen können.
  • Verständliche Sprache: Die Sprache auf der Website sollte klar und verständlich sein, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten die Inhalte verstehen können.
  • Barrierefreie Formulare: Formulare müssen barrierefrei gestaltet sein, damit alle Menschen sie ausfüllen und absenden können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Barrierefreiheit Ihrer Website zu testen:

  • Schnelltest: Aktion Mensch bietet eine Checkliste mit Schnelltests an, mit der Sie die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit überprüfen können.
  • Tools: Es gibt verschiedene Tools, mit denen Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website testen können, z. B. den Contrast-Checker oder WAVE.
  • Experten: Sie können einen Experten beauftragen, der Ihre Website auf Barrierefreiheit testet.

Komplizierte Texte auf Websites können für viele Menschen eine Herausforderung darstellen:

  • Lange, verschachtelte Sätze verwirren
  • Fremdwörter erschweren das Verständnis
  • Unklare Abkürzungen führen zu Missverständnissen

Diese Probleme betreffen nicht nur Menschen mit Leseschwierigkeiten. Tatsächlich profitieren alle Nutzer von klaren, leicht verständlichen Texten.

Tipps für bessere Web-Texte

  1. Kurze Sätze bilden
  2. Einfachen Satzbau wählen
  3. Fremdwörter vermeiden oder erklären
  4. Auf unnötige Fachbegriffe verzichten

Schnelltest für verständliche Sprache

Um Ihre Texte zu verbessern, nutzen Sie Tools zur Textanalyse:

  1. Öffnen Sie ein Programm beispielsweise LanguageTool
  2. Kopieren Sie Ihren Text hinein
  3. Lassen Sie ihn auf Grammatik, Rechtschreibung und Stil prüfen
  4. Verbessern Sie Ihren Text anhand der Vorschläge

Mit diesen einfachen Schritten machen Sie Ihre Website zugänglicher und benutzerfreundlicher für alle Besucher.

 

Einfache Sprache ist eine Kommunikationsmethode, die darauf abzielt, Texte für ein breites Publikum verständlicher zu gestalten. Sie hat das Ziel, Sprachbarrieren zu verringern und Informationen zugänglicher zu machen

Hauptmerkmale der Einfachen Sprache

Sprachliche Charakteristiken

  • Kurze Sätze (maximal 15-20 Wörter)
  • Vermeidung von Fremdwörtern und Fachbegriffen
  • Einfache Wortformen und direkte Sprache
  • Keine Schachtelsätze
  • Einheitliche Begriffe statt Synonyme

     

Strukturelle Aspekte

  • Logische Gliederung des Textes
  • Verwendung von Zwischenüberschriften
  • Klare Formatierung
  • Optional: Unterstützung durch passende Bilder

Mit dem KI-Tool des FC St. Pauli können Sie alltagssprache in einfache Sprache übersetzen lassen. 

Alternativtexte (auch ALT-Texte genannt) sind Textbeschreibungen von Bildern, die von Screenreadern vorgelesen werden. Sie sind wichtig, damit blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen verstehen können, was auf einem Bild zu sehen ist.

Je nach Bild ist zwischen einem dekorativen oder einem inhaltsgebendem Bild zu unterscheiden. 

Von klassischen Kontaktformularen über Sternebewertungen bis hin zu Warenkörben und Zahlungsprozessen – Formularelemente sind allgegenwärtig. Um allen Kunden eine reibungslose Online-Erfahrung zu ermöglichen, ist die Barrierefreiheit dieser Formulare unerlässlich.

Einfacher Barrierefreiheits-Check für Ihre Formulare

Führen Sie diesen schnellen Test durch:

  1. Öffnen Sie ein Formular auf Ihrer Website.
  2. Klicken Sie auf die Beschriftung eines Eingabefeldes (z.B. "Vorname").
  3. Beobachten Sie, ob der Cursor automatisch in das zugehörige Eingabefeld springt.

Wenn der Cursor in das Feld springt, ist dies ein positives Zeichen: Es deutet darauf hin, dass das Eingabefeld korrekt mit seiner Beschriftung verknüpft ist. Diese Verknüpfung ist ein grundlegender Baustein für barrierefreie Formulare und verbessert die Nutzererfahrung für alle, insbesondere für Menschen, die assistive Technologien verwenden.

Stellen Sie für Audioinhalte alternative Wege zur Verfügung, um die Inhalte zugänglich zu machen. Bieten Sie beispielsweise für Podcasts ein Transkript an, also eine schriftliche Fassung des gesprochenen Textes.

Stellen Sie für Videos alternative Inhalte bereit. Bieten Sie dazu ein beschreibendes Transkript an, das den Inhalt des Videos in Textform wiedergibt, oder fügen Sie eine Audiodeskription hinzu. Bei der Audiodeskription beschreibt ein Sprecher in den Sprechpausen des Videos die visuellen Inhalte.

Automatische Untertitel sind nicht fehlerfrei. Daher sollten sie stets überprüft werden.

Nein, 1-Klick-Lösungen, die von vielen Anbietern beworben werden, reichen nicht aus, um eine Website vollständig barrierefrei zu gestalten. Sie können zwar einige Barrieren reduzieren, bieten aber keine umfassende Lösung und können sogar neue Probleme verursachen.

Eine barrierefreie Website hat viele Vorteile:

  • Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, die Website uneingeschränkt zu nutzen.
  • Sie verbessert die Usability der Website für alle Nutzer*innen.
  • Sie ist rechtssicher, da sie die Anforderungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) erfüllt.
  • Sie verbessert das Suchmaschinenranking der Website.

Die "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) sind internationale Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Sie definieren verschiedene Kriterien, die Websites erfüllen müssen, um barrierefrei zu sein.

Die "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung" (BITV) ist eine deutsche Verordnung, die die Barrierefreiheit von Websites und Apps von öffentlichen Stellen vorschreibt.