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Hintergrundinformationen

Agenda 21 und Sportstättenbau

Die Gipfelkonferenz der Vereinten Nationen hat 1992 in Rio festgestellt, dass der Staatengemeinschaft die Folgen unterlassener Zukunftsvorsorge bekannt sind und hat sich deshalb auf die Agenda-21, ein Aktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung im 21-Jahrhundert, verpflichtet.

Unter Nachhaltigkeit wird eine Entwicklung verstanden, "die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen". (Brundtland-Kommission für Umwelt und Entwicklung 1987)

Da Sportstätten landschafts-, stadt- und kulturprägender Teil der Städte und Gemeinden sind gelten diese "Agenda-21-Anforderungen" gleichermaßen für geplante und bestehende Sportanlagen- und Einrichtungen.

Die Städte und Gemeinden sind aufgefordert, diesen Anspruch von Nachhaltigkeit in Politik, Stadt- und Raumplanung sowie bei der Gestaltung des Gemeinwesens für sich zu definieren und einzulösen.

Kriterien für Nachhaltigkeit

Beim Bau und Betrieb von Sportstätten sind die Kriterien der Nachhaltigkeit anzuwenden.

Kriterium: Ökologische Verantwortung

Bei der Planung, beim Bau und dem Betrieb einer Sportstätte ist grundsätzlich eine umweltverträgliche Konzeption zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere zu beachten:

Ökologisch orientierte Planung

  • Flächenschonung durch umweltverträgliche und bedarfsgerechte Sportstättenentwicklungsberatung
  • vielfältige unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten einbeziehen
  • Erreichung hoher Energieeffizienz
  • wohnortnahe Standortwahl zur Verkehrsvermeidung
  • gute Erreichbarkeit durch ÖPNV
  • umfeldadäquate Immissionsschutzanwendung
  • Reparaturfreundlichkeit

Ökologisch orientiertes Bauen

  • Nutzung umwelt- und gesundheitsverträglicher Baustoffe
  • sparsamer Einsatz von Materialien
  • Nutzung regenerativer Energien
  • Einsatz ressourcchenschonender Technik

Ökologisch orientierte Betriebsführung

  • flexible und umweltverträgliche Bestandspflege
  • flexible Anpassung an zeitgemäßen Bedarf
  • Anwendung effektiver Abfallvermeidungskonzepte
  • umweltverträgliche Weiterentwicklung
  • Anwendung standardisierter Umweltmanagementsysteme

Ökologisch orientierte Nachnutzung und Entsorgung

  • Umbaubarkeit
  • Unnutzbarkeit
  • Rückbaubarkeit
  • Recycelfähigkeit

Kriterium: Ökonomische Tragfähigkeit

Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb einer Sportstätte sind insbesondere zu beachten:

  • umfassende Bedarfs- und Standortanalyse
  • Abwägung von volkswirtschaftlichem Nutzen und Umwegrentabilität
  • folgekostenbewusstes Bauen
  • Prüfung von Umnutzungsmöglichkeiten
  • Prüfung der Nutzungsoptimierung und Mehrfachnutzung
  • Einbindung der DIN als Qualitätssicherungsinstrument
  • Kennzahlen  als Orientierungshilfe
  • Anwendung zeitgerechter Regeln der Baukunst
  • Anwendung von Qualitätssicherungssystemen
  • Benchmarking
  • effiziente Auslastung
  • Controllingverfahren und Evaluation
  • Nutzer/innengewinnung und -bindung durch Anwendung zeitgemäßer Marketingmethoden

Kriterium: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit bedeutet in bezug auf Sportstätten, dass die Bedingungen des Sporttreibens an diesem Ort das soziale Miteinander der Menschen fördert.

Die Möglichkeit zur Mitverantwortung und Mitgestaltung der Nutzer/innen soll die Lebens- und Aufenthaltsqualität dieses Ortes erhöhen.

Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb einer Sportstätte sind insbesondere zu beachten:

Gestalt- und Aufenthaltsqualität

  • stadtbildprägende Stimmigkeit
  • gelingende Kommunikation intern und mit Kunden
  • Wohlfühlatmosphäre
  • Sauberkeit und Hygiene
  • Helligkeit und Orientierungsfreundlichkeit

Förderung der Eigenverantwortung

  • Mitgestaltungsmöglichkeiten
  • Ermöglichung von Verantwortungsübernahme
  • Gender-Gerechtigkeit

NutzerInnengerechtigkeit und Zielgruppengerichtetheit

  • Barrierefreiheit
  • Altersspezifische Anforderungen
  • Herkunftsspezifische Ansprüche

Umfeldverträglichkeit

  • sozialkulturelle Vertretbarkeit
  • Sicherheit und Erreichbarkeit
  • Immissionsakzeptanz des Umfeldes

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Weitere Informationen

Richtlinien und Informationen zu Zuschüssen unter:
Sportstättenbau Nordbaden