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Autor*in: Elmar Lumer...

Spendet der Unternehmer dem Verein eine Sache, die aus seinem Unternehmen stammt, ist der Entnahmewert anzusetzen. Dabei umfasst die Wertangabe in der Spendenbescheinigung auch die Umsatzsteuer, die auf die Entnahme entfällt.


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Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Verein keine Spendenbescheinigung ausstellen. Dann reicht als Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.


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Wenn Vereine Spenden empfangen, treffen sie besondere Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.


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Nimmt der Verein Spenden in Empfang, ist er nicht nur dafür verantwortlich, dass alle Angaben in der Spendenbescheinigung stimmen, sondern auch dafür, dass die Spenden im gemeinnützigen Bereich verwendet werden. Ansonsten haftet der Verein und unter Umständen sogar die Verantwortlichen im Verein.


Autor*in: Elmar Lumer...

Erhält der Verein eine Spende, hat er diese dem Spender gegenüber zu bescheinigen. Dabei hat der Verein zwingend die strengen Vorgaben der Finanzverwaltung einzuhalten.


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