Für Personen, die ausschließlich im Rahmen des sog. Übungsleiterfreibetrages tätig sind, fallen grundsätzlich keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, sie sind aber über ein Beitrags-Pauschalabkommen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert.
Autor*in: Dietmar Fischer...
Eine abhängige Beschäftigung als Übungsleiter*in liegt immer dann vor, wenn er/sie weisungsgebunden und in die Vereinsorganisation eingegliedert ist. Dann muss der Verein umfangreiche Pflichten erfüllen. Der Übungsleiterfreibetrag kann ggf. zusätzlich gezahlt werden.
Autor*in: Dietmar Fischer...
Wenn ein/e Übungsleiter*in oder Trainer*in im Rahmen eines Honorarvertrages für den Verein tätig wird, liegt - unter bestimmten Voraussetzungen - eine selbstständige Tätigkeit vor. Der Verein ist für das Vorliegen der Voraussetzungen, der/die Übungsleiter*in bzw. Trainer*in für Steuern und soziale Absicherung verantwortlich.
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