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Beitragsformen

Die klassischen Beitragsformen sind der Monatsbeitrag für aktive Mitglieder und für passive Mitglieder. Der Beitrag für aktive Mitglieder ist der „Normalfall“. Jedoch schon der Beitrag für passive Mitglieder erfordert einige Klärungen: Wie „passiv“ ist „passiv“? Meint dies eine Form der fördernden Mitgliedschaft, also ohne jegliche Form der aktiven Teilnahme am Vereinsgeschehen. Meint Vereinsgeschehen (nur) den Sportbetrieb oder auch Feste, Feiern und Ausflüge? Dies muss entsprechend geregelt werden, um leidlichen Diskussion aus dem Weg zu gehen.

Abteilungsbeiträge

In neuerer Zeit werden von Sportvereinen immer häufiger Unterscheidungen in Grundbeiträge und Abteilungsbeiträge vorgenommen. Ziel ist, die unterschiedliche Kostenentwicklung verschiedenen Abteilungen auch auf die betreffenden Mitglieder abzuwälzen.
Dahinter steht aber die viel schwerer wiegende Frage nach der Bedeutung des Vereins als Solidargemeinschaft. Ist der Ausgleich zwischen verschiedenen Abteilungsbedürfnissen auf der Basis eines einheitlichen Beitrages grundlegendes Merkmal des eigenen Vereins bzw. soll er es bleiben? Die Tendenz scheint gerade für Großvereine jedoch in die andere Richtung zu deuten. Mit der Einführung von Abteilungsbeiträgen gewinnt die Orientierung an der Kostenentstehung die Oberhand. Dies muss jeder Verein letztlich für sich selbst entscheiden. Es ist nicht selbstverständlich, dass die sparsame Abteilung Damengymnastik eine teure Abteilung wie z. B. Basketball subventioniert.

Mögliche Pro- und Kontra-Argumente in einer solchen Argumentation können z. B. sein:

Argumente für Abteilungsbeiträge

  • Genauere Beteiligung der Mitglieder an den durch ihr spezielles Sporttreiben verursachten Kosten

  • Entlastung der wenig kostenintensiven Abteilungen

  • Stärkung der Abteilung in ihrer wirtschaftlichen Selbstverwaltung

Argumente gegen Abteilungsbeiträge

  • Aufgabe des Prinzips der Solidargemeinschaft im Hinblick auf die Finanzierung

  • Infragestellung der Arbeit des Vereinsvorstandes im Lichte des Grundbeitrages

  • Diskussion über die Zuordnung von Kosten

Die positiven Gründe für Abteilungsbeiträge können in der Regel in Ablehnungsgründe für Einheitsbeiträge umgewandelt werden. Entsprechend sind die Gegenargumente für Abteilungsbeiträge die positiven Aspekte der Einheitsbeiträge.

Voraussetzung für die Arbeit mit Abteilungsbeiträgen ist eine nachvollziehbare Buchhaltung, die eine Separierung der Abteilungskassen zulässt. Aber Achtung: Letztlich ist der Vorstand für das Finanzgebahren der Vereinsabteilungen verantwortlich.

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