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Sponsoringvertrag

Grundlagen eines Sponsoringvertrages: Schriftlich fixiert – Risiko minimiert!

Ein Sponsoringvertrag ist Grundvoraussetzung für eine professionelle Partnerschaft zwischen Sportverein und Sponsor.

Wenn sich Sportverein und Sponsor auf die Bausteine einer Sponsoringkooperation geeinigt haben (Infos zum Thema Vertragsverhandlungen finden Sie hier) werden diese in einem Sponsoringvertrag schriftlich fixiert. Im Vertrag werden der Gegenstand und der genaue Inhalt der Zusammenarbeit zwischen Sponsor und Sportverein definiert. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgeschrieben.

Der Vertrag muss alle, für eine erfolgreiche Umsetzung der Sponsoringkooperation, wichtigen Punkte enthalten.

Praxistipp!

Ein Sponsoringvertrag sollte immer schriftlich fixiert sein, damit

  • die gegenseitigen Rechte und Pflichten eindeutig festgelegt sind
  • die vereinbarten Geld-, Sach- und Dienstleistungen für beide Vertragsparteien rechtsverbindlich sind
  • die Konsequenzen für eine ganze oder teilweise Nichterfüllung definiert sind (siehe dazu §§ 3, 6,7 und 8 im Sponsoring-Mustervertrag)
  • die steuerlichen Aspekte eindeutig geklärt sind
  • eine Absicherung beider Vertragsparteien gewährleistet ist

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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