Sponsoringvertrag
Vertragsbestandteile eines Sponsoringvertrages: Alles eindeutig regeln!
Es gibt keinen einheitlichen Sponsoringvertrag. Der Inhalt wird individuell zwischen Sportverein und Sponsor ausgehandelt.
Die folgenden Bestandteile sollte ein Sponsoringvertrag jedoch enthalten:
- Name und Adresse der Vertragsparteien
- Präambel (= Einleitung)
- Vertragsgegenstand/Beschreibung des Projektes
- Leistungen des Sponsors (möglichst detalliert)
- Geldleistungen (einmalige oder regelmäßige Zahlung; Zahlung in Abhängigkeit vom Erfolg; Zahlungen zu einem bestimmten Anlass; Projektzuschuss etc.)
- Sachleistungen (materielle Zuwendung mit Ausrüstungsgegenständen, wie Sportgeräte, Übernahme der Verpflegung bei einer Sportveranstaltung etc.)
- Dienstleistungen (Beratungsleistungen; Übernahme von administrativen Aufgaben etc.)
- Gegenleistungen des Gesponserten (möglichst detalliert)
- Werbemöglichkeiten für Sponsor
- Einbindung des Sponsors in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
- Nutzung von Lizenzen
- Vergabe von Prädikaten
- Dokumentation umgesetzter Maßnahmen (Werbemaßnahmen, Medienaktivitäten)
- etc.
- Vergütung (Sponsoringsumme, Zahlungsmodalitäten, Minderung)
- Haftungsregelungen
- Vertragsstrafe
- Kündigungsmodalitäten
- Konkurrenzausschlussklausel (Wichtig: Branchenexklusivität!)
- Vertragsdauer (ggf. mit Option für Vertragsverlängerung)
- Leistungskürzungen bei Nichterfüllung einzelner Vertragspunkte
- Verschwiegenheitspflicht beider Parteien
- Salvatorische Klausel (= vertragswirksamkeitserhaltende Klausel)
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Nachvertragliche Verhaltenspflichten
- Hinweis auf Ergänzungen, Pflicht zur schriftlichen Form
- Unterschriften beider Vertragsparteien
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