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Sponsoringvertrag

Vertragsbestandteile eines Sponsoringvertrages: Alles eindeutig regeln!

Es gibt keinen einheitlichen Sponsoringvertrag. Der Inhalt wird individuell zwischen Sportverein und Sponsor ausgehandelt.

Die folgenden Bestandteile sollte ein Sponsoringvertrag jedoch enthalten:

  • Name und Adresse der Vertragsparteien
  • Präambel (= Einleitung)
  • Vertragsgegenstand/Beschreibung des Projektes
  • Leistungen des Sponsors (möglichst detalliert)
    • Geldleistungen (einmalige oder regelmäßige Zahlung; Zahlung in Abhängigkeit vom Erfolg; Zahlungen zu einem bestimmten Anlass; Projektzuschuss etc.)
    • Sachleistungen (materielle Zuwendung mit Ausrüstungsgegenständen, wie Sportgeräte, Übernahme der Verpflegung bei einer Sportveranstaltung etc.)
    • Dienstleistungen (Beratungsleistungen; Übernahme von administrativen Aufgaben etc.)
  • Gegenleistungen des Gesponserten (möglichst detalliert)
    • Werbemöglichkeiten für Sponsor
    • Einbindung des Sponsors in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
    • Nutzung von Lizenzen 
    • Vergabe von Prädikaten
    • Dokumentation umgesetzter Maßnahmen (Werbemaßnahmen, Medienaktivitäten)
    • etc.
  • Vergütung (Sponsoringsumme, Zahlungsmodalitäten, Minderung)
  • Haftungsregelungen
  • Vertragsstrafe
  • Kündigungsmodalitäten
  • Konkurrenzausschlussklausel (Wichtig: Branchenexklusivität!)
  • Vertragsdauer (ggf. mit Option für Vertragsverlängerung)
  • Leistungskürzungen bei Nichterfüllung einzelner Vertragspunkte
  • Verschwiegenheitspflicht beider Parteien
  • Salvatorische Klausel (= vertragswirksamkeitserhaltende Klausel)
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Nachvertragliche Verhaltenspflichten
  • Hinweis auf Ergänzungen, Pflicht zur schriftlichen Form
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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