Tätigkeiten unmittelbar nach der Veranstaltung
Ausgangszustand des Veranstaltungsortes wieder herstellen!
Unmittelbar nach der Veranstaltung muss sichergestellt werden, dass die Veranstaltungsstätte in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgelassen wird.
Dies verlangt vom Veranstalter, den Veranstaltungsort möglichst sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu reinigen, denn oft wird die Veranstaltungsstätte bereits am nächsten Tag wieder für einen anderen Zweck genutzt.
Darüber hinaus müssen vom Veranstalter alle „Einrichtungen“ entfernt werden, die eigens für die Veranstaltung in der Veranstaltungsstätte platziert wurden. Hierzu gehören z.B. Werbebanner, Fahnen, Sportgeräte, die gesamte Technik (Mischpult, Lautsprecher etc.) und ggf. aufgebaute Bühnen.
Merke!
Die Veranstaltungsstätte sollte möglichst noch am Tag der Veranstaltung in ihren Ausgangszustand zurückversetzt werden!
Falls Mietgegenstände von Gästen oder dem eigenem Personal beschädigt wurden, sollten diese möglichst sofort nach der Veranstaltung erfasst werden. So können Schadensregulierungen umgehend veranlasst werden. Ggf. ist es sogar möglich, die Instandsetzungen/Reparaturen sofort selber vorzunehmen.
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