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Rechte und Pflichten

Zwangsmitgliedschaft

Eine Art "Zwangsmitgliedschaft" in der Form, dass jemand bereits lediglich aufgrund seiner beruflichen Stellung oder einer bestimmten Eigenschaft Mitglied des Vereins ist, wird als nicht zulässig angesehen (BayObLG DB 1973 S. 2518 = MDR 1974 S. 400).

Nicht zulässig ist außerdem eine Satzungsregelung, wonach die Vereinsmitglieder von außenstehenden Dritten in den Verein gewählt werden (OLG Stuttgart Rpfleger 1986 S. 262; OLG Köln 1989 S. 173, 174a. a. O.).