Auflösung des Vereins
Auflösung durch Zeitablauf
Durch Ablauf einer in der Satzung festgelegten Zeitdauer wird der Verein aufgelöst, ohne dass es eines besonderen Auflösungsbeschlusses bedarf. Diese Auflösungsvariante wird allerdings in der Praxis nicht sehr häufig sein. Die Mitgliederversammlung kann jedoch, solange die Liquidation noch nicht beendet ist, die Fortsetzung des Vereins beschließen. Dazu ist nur eine Änderung der Satzungsbestimmung über die Zeitdauer des Vereins erforderlich. Die für eine Satzungsänderung erforderlichen Modalitäten müssen eingehalten werden.

Kontakt
Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle
Downloads
Qualifizierung
Passende Seminare unter:
Führung & Management