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Autor*in: Elmar Lumer

Ist der gemeinnützige Verein unternehmerisch tätig und verwirklicht er dabei nicht unmittelbar die satzungsmäßigen Zwecke, unterhält er einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dieser kann steuerpflichtig sein, wenn die Einnahmen und der Gewinn bestimmte Grenzen überschreiten.


Autor*in: Elmar Lumer

Sind sportliche Veranstaltung kein Zweckbetrieb, sind sie ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Sport ist im Sonderkontenrahmen für gemeinnützige Organisationen (SKR 49) eine separate Kontenklasse eingerichtet.


 
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