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Steuerliche Tätigkeitsbereiche

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb Sport

In der Regel stellen sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung einen Zweckbetrieb dar. Unter Umständen kann es sich aber auch um einen ertragssteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handeln. Das ist möglich,  

  • wenn die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr überschreiten und der Verein auf die Anwendung der Grenze nicht verzichtet,
  • wenn die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr überschreiten und der Verein auf die Anwendung der Grenze verzichtet und an den Veranstaltungen bezahlte Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, oder
  • wenn die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, der Verein aber auf die Anwendung der Grenze verzichtet und an den Veranstaltungen bezahlte Sportlerinnen und Sportler teilnehmen.

In diesen Fällen hält der Standard Kontenrahmen 49 (SKR 49) die Kontenklasse 7 zur Buchung der Betriebseinnahmen und –ausgaben aus den sportlichen Veranstaltungen bereit.

Zu beachten ist, dass ein etwaiger Verlust mit möglichen Gewinnen aus den übrigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (z.B. Verkauf von Speisen und Getränken, Werbeeinnahmen) verrechnet wird.

Typische Einnahmen in diesem Bereich:

  • Eintrittsgelder aus Turnieren, Spielen und Wettkämpfen
  • Ablösezahlungen für bezahlte Sportlerinnen und Sportler


Typische Ausgaben:

  • Personalkosten für Trainer, Sportler und Betreuer nebst Steuern und Abgaben
  • Kosten der Sportstätten und des Wettkampf- und Trainingsbetriebs
  • Reisekosten 

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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Führung & Management