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Autor*in: Dietmar Fischer...

Seit dem 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde. Wie entwickelt er sich weiter? Inwiefern gilt der Mindestlohn auch für den Bereich des Sports? Welche Aufzeichnungspflichten gibt es und wann ist er auszuzahlen?


Autor*in: Dietmar Fischer...

Ab dem 1. Januar 2026 freuen sich viele Arbeitnehmer*innen über mehr Lohn bzw. mehr Netto vom Brutto – auch die Beschäftigten in den Sportvereinen.


Autor*in: Dietmar Fischer...

Das Mindestlohngesetz gilt nicht für sog. „ehrenamtlich Tätige“ und - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht für Amateur- und Vertragssportler*innen.


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