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Autor*in: Dietmar Fischer...

Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland grundsätzlich im Sozialversicherungssystem pflichtversichert. Sportvereine, die Arbeitnehmer/innen beschäftigen, müssen deshalb in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber bestimmte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Nachweispflichten erfüllen.


Autor*in: Dietmar Fischer...

Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland grundsätzlich im System der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Sportvereine, die Arbeitnehmer*innen beschäftigen, müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge abführen.


Autor*in: Dietmar Fischer...

Für Student*innen gibt es in der gesetzlichen Sozialversicherung einige Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die sog. Werkstudent*innen-Regelung.


Autor*in: Dietmar Fischer...

Bei der Abgrenzung einer gesetzlich unfallversicherten und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vom gesetzlich nicht versicherten Freizeitsport kommt es darauf an, dass der Sport zu Erwerbszwecken und nicht nur als Freizeithobby betrieben wird. Kriterien hierfür sind die Höhe der Vergütung im Monat und pro Stunde, der Zeitaufwand für die sportliche Betätigung und das Alter der Sportler*innen.


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