Ab dem 1. Januar 2024 freuen sich viele Arbeitnehmer*innen über mehr Lohn bzw. mehr Netto vom Brutto – auch die Beschäftigten in den Sportvereinen.
Autor*in: Dietmar Fischer...
Seit dem 01.07.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 € brutto je Zeitstunde. Wie entwickelt er sich weiter? Inwiefern gilt der Mindestlohn auch für den Bereich des Sports? Welche Aufzeichnungspflichten gibt es und wann ist er auszuzahlen?
Autor*in: Dietmar Fischer...
Das Mindestlohngesetz gilt nicht für sog. „ehrenamtlich Tätige“ und - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht für Amateur- und Vertragssportler*innen.
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